Die Wirtschaft ist international und vernetzt, auch wenn einzelne Märkte inzwischen zur Abschottung tendieren. Vertrieb und Produktion finden im europäischen und außereuropäischen Ausland statt, und auch kleine und mittelständische Unternehmen betreiben Outsourcing und lagern Teile der Wertschöpfungskette aus.
Hamburg, 23.10.2017 – Um diese Veränderungen auch im Versicherungsschutz abzubilden, muss ein Internationales Versicherungsprogramm installiert werden. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus lokalen, im Ausland abgeschlossenen Policen und einem Master Cover, der aus Deutschland heraus über die Summendifferenzdeckung (DIL = Difference In Limits) sowie die Bedingungsdifferenzdeckung (DIC = Difference In Conditions) die Risiken im Ausland deckt. Basierend und im Anschluss an die lokalen Policen wird damit – soweit möglich und rechtlich zulässig – Versicherungsschutz über Deutschland bereitgestellt.
Der Vorteil für Sie als Versicherungsnehmer besteht darin, dass an allen Standorten Mindestversicherungs-schutz gewährleistet werden kann, während dennoch lokale Besonderheiten berücksichtigt werden. Das Versicherungsprogramm wird zentral über die Muttergesellschaft gesteuert, sodass eine einheitliche Risikophilosophie umgesetzt werden kann.
Für die Kombinationsgestaltung ist entscheidend, in welchem Land versichert wird und ob Produktion oder Vertrieb ausgelagert wurden.
Weitere Aspekte bei der Konzeption eines Internationalen Versicherungsprogramms sind:
Das Thema Compliance spielt im Zusammenhang mit Internationalen Versicherungsprogrammen schon lange eine wichtige Rolle. Inzwischen reagieren zahlreiche Länder jedoch zunehmend sensibler. Die Einhaltung der Vorgabe, dass lokaler Versicherungsschutz im jeweiligen Land eingekauft werden muss, wird oft streng kontrolliert. Das gilt vor allem für die sogenannten BRICS-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika) aber auch für die Schweiz und viele außereuropäische Länder. Im Falle einer Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen, von Geldbußen über die Ungültigkeit der Versicherungspolice bis hin zu Gefängnisstrafen. Dies kann bereits eintreten, wenn der Versicherungsschutz in Form des Master Covers über die DIL-/DIC-Klauseln im Ausland greift.
Von diesen strengen Regelungen waren in der Vergangenheit nur die Sachversicherung, Transport- und Montageversicherung sowie die Haftpflichtversicherung betroffen. Inzwischen sind die Verschärfungen allerdings auch bei der D&O-Versicherung sowie der Strafrechtsschutzversicherung von Bedeutung.
Die D&O-Versicherung befindet sich dabei in einem besonderen Spannungsverhältnis. Versicherungsnehmer ist zwar das Unternehmen, die versicherte Person jedoch der jeweilige Manager. Diesem mangelt es bei Anwen-dung eines Internationalen Versicherungsprogramms aus Deutschland im schlimmsten Fall als Einzelperson am notwendigen Versicherungsschutz.
Eine finale Lösung für diese Problematik gibt es nicht. Auch die Versicherungsbranche kann nur darauf hinweisen und muss im jeweiligen Einzelfall definieren, wie auf die diversen unterschiedlichen Herausforderungen reagiert werden kann.
Grundsätzlich lautet die Empfehlung, den lokalen Versicherungsschutz mit hohen Deckungssummen abzuschließen, damit ein möglichst großer Teil im eigenen Land abgewickelt wird.
Alternativ bietet sich die Möglichkeit des Financial Interest Cover (FINC) oder der Business-Continuity-Interest Klauseln (BCI). Der Schaden, den eine ausländische Tochtergesellschaft erleidet, wird dabei finanziell beziehungsweise bilanziell auf die Muttergesellschaft übertragen. Es entstehen also Vermögenseinbußen für die Muttergesellschaft, die in Deutschland ausgeglichen werden.
Bei Weiterleitung der Schadenzahlung an den realen Schadensort im Ausland kann es zu rechtlichen wie steuerlichen Implikationen kommen, die ebenfalls bereits im Vorwege berücksichtigt werden sollten.
Die An- und Herausforderungen bei diesem Thema sind spezifisch. Für jede Branche sind unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen.
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir das optimale Kon-zept für Ihren internationalen Versicherungsschutz und implementieren im Einzelfall die jeweils bestmögliche Versicherungslösung für Ihr Unternehmen.
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.