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Integration von Legal Tech

Integration von Legal Tech

Die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung in der Rechtsbranche erfordert angepasste Versicherungslösungen für Legal Tech. Trotz der Zurückhaltung vieler Versicherer hat GGW spezielle Lösungen entwickelt, um auch weitergehende Ansprüche im Bereich Legal Tech abzusichern.
Integration von Legal Tech

Spannungsfeld zwischen Rechtsdienstleistungsgesetz und Berufshaftpflicht- Versicherung

Die Integration von Legal Tech in die juristische Praxisbietet zahlreiche Vorteile, birgt jedoch auch erhebliche rechtliche und versicherungstechnische Herausforderungen.

Legal Tech zwischen Regulierung und Versicherungsschutz

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) setzt klare Grenzen dafür, wer Rechtsdienstleistungen erbringen darf, und fordert in der Regel eine direkte anwaltliche Kontrolle der durch Technologie erstellten Ergebnisse. Der Deckungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung orientiert sich an diesen gesetzlichen Vorgaben, während gleichzeitig durch den Einsatz eigener Legal Tech-Lösungen neue Haftungsrisiken entstehen –insbesondere im Bereich der IT-Haftpflicht.

Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)

Das RDG legt fest, dass nur zugelassene Rechtsanwälte oder andere qualifizierte Berufsträger berechtigt sind, Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Legal Tech-Anwendungen, die ohne anwaltliche Überprüfung Rechtsdokumente oder Beratungsergebnisse erstellen, könnten gegen diese Vorschriften verstoßen.

Die Berufshaftpflichtversicherung

Traditionelle Berufshaftpflichtversicherungen für Anwälte sind primär darauf ausgelegt, anwaltliche Tätigkeiten abzusichern. Sie bieten nur dann Deckung, wenn die durch Legal Tech erstellten Ergebnisse abschließend von einem Berufsträger geprüft wurden. Dies liegt vor allem an den hohen Haftungsrisiken bei Fehlern in automatisierten Prozessen, insbesondere wenn diese in großem Umfang skaliert werden. Solche Risiken versichern Berufshaftpflichtversicherer in der Regel nicht – und aufgrund der Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sind sie dazu auch nicht verpflichtet.

IT-Haftpflicht als ergänzender Schutz

Darüber hinaus bergen eigens entwickelte Legal Tech-Lösungen weitere Risiken. Wenn Kanzleien nicht nur auf externe Softwareanbieter setzen, sondern eigene Software zur Automatisierung juristischer Dienstleistungen entwickeln, können Programmierfehler zu erheblichen Vermögensschäden führen, die meist nicht durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Der Abschluss einer separaten IT-Haftpflichtversicherung kann dann sinnvoll sein. Dies ist auch in den Fällen zu prüfen, bei denen keine eigene Programmierung erfolgt, sondern ein non-code Service eingesetzt wird.

Innovative Versicherungslösungen für Legal Tech

Trotz der Zurückhaltung vieler Versicherer ist es GGW gelungen, in bestimmten Fällen auch für weitergehende Ansprüche Versicherungsschutz zu vereinbaren. Diese Ansprüche gehen über die Anforderungen der Berufsausübung durch die Gesetzgebung hinaus. Somit besteht auch die Möglichkeit, den Einsatz von Legal Tech ohne die finale Prüfung und Freigabe durch einen Berufsträger im Einzelfall zu versichern.

Diese Lösung stellt eine Innovation dar, die eine breitere Nutzung von Legal Tech in der juristischen Praxis unterversicherungstechnischen Gesichtspunkten ermöglicht.

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Markus Hoffmann
Markus Hoffmann
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