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Risiko der Insolvenzanfechtung im Factoring

Schutz bei Rück­griff durch den Fac­tor trotz re­gress­lo­sem For­de­rungs­ver­kauf

Hamburg, 27.11.2024 – Fac­to­ring ist ei­ne ef­fek­ti­ve Fi­nan­zie­rungs­me­tho­de, bei der Un­ter­neh­men of­fe­ne For­de­run­gen an ei­nen Fac­tor ver­kau­fen und im Ge­gen­zug so­for­ti­ge Li­qui­di­tät durch ei­ne Vor­aus­zah­lung er­hal­ten.

Fac­to­ring stärkt die Li­qui­di­tät und mi­ni­miert das Ri­si­ko von Zah­lungs­aus­fäl­len. Häu­fig über­se­hen wird da­bei je­doch das Ri­si­ko der In­sol­venz­an­fech­tung. Ei­ne In­sol­venz­an­fech­tung kann da­zu füh­ren, dass be­reits ge­zahl­te Be­trä­ge, die der Fac­tor an den For­de­rungs­ver­käu­fer (Fac­to­ring-Kun­de) ge­leis­tet hat, vom In­sol­venz­ver­wal­ter des Schuld­ners zu­rück­ge­for­dert wer­den.
 

Grundlage der Insolvenzanfechtung

Im Fall der In­sol­venz ei­nes Schuld­ners hat der In­sol­venz­ver­wal­ter nach deut­schem Recht (ge­mäß §§ 129 ff. der In­sol­venz­ord­nung, In­sO) die Mög­lich­keit, Hand­lun­gen an­zu­fech­ten, die kurz vor Er­öff­nung des In­sol­venz­ver­fah­rens vor­ge­nom­men wur­den. In vie­len eu­ro­päi­schen Län­dern gibt es ana­lo­ge Re­ge­lun­gen, so­dass die In­sol­venz­an­fech­tung kein The­ma dar­stellt, das nur die deut­sche Recht­spre­chung be­trifft. Ziel der An­fech­tung ist es, Zah­lun­gen rück­gän­gig zu ma­chen, die be­stimm­te Gläu­bi­ger be­vor­zu­gen, um die Gläu­bi­ger­gleich­be­hand­lung zu ge­währ­leis­ten.
 

Relevante Kriterien für die Anfechtung im Factoring

Be­son­ders an­fäl­lig für die In­sol­venz­an­fech­tung sind For­de­run­gen, die un­ter fol­gen­den Be­din­gun­gen ver­kauft wur­den:

1. Zeitliche Nähe zur Insolvenzanmeldung: Zah­lun­gen, die in­ner­halb der letz­ten drei Mo­na­te vor der In­sol­ven­zer­öff­nung ge­leis­tet wur­den, un­ter­lie­gen er­höh­ter An­fech­tungs­ge­fahr.

2. Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit: Wenn der Fac­tor oder der For­de­rungs­ver­käu­fer wuss­te oder hät­te wis­sen müs­sen, dass der Schuld­ner zah­lungs­un­fä­hig ist, steigt das Ri­si­ko der An­fech­tung.
 

Risiken für den Forderungsverkäufer

Für den For­de­rungs­ver­käu­fer er­ge­ben sich durch die In­sol­venz­an­fech­tung meh­re­re Ri­si­ken:

1. Rückforderung der erhaltenen Zahlungen: Wer­den be­reits be­gli­che­ne For­de­run­gen durch den In­sol­venz­ver­wal­ter des ur­sprüng­li­chen Schuld­ners an­ge­foch­ten, so kann dar­aus ein be­rech­tig­ter An­spruch auf Rück­zah­lung der über den an­ge­foch­te­nen Zeit­raum be­reits ge­leis­te­ten Be­trä­ge re­sul­tie­ren. Oft­mals wird der Fac­tor die­se Zah­lun­gen dann vom For­de­rungs­ver­käu­fer zu­rück­ver­lan­gen, so­fern der Ver­trag kei­ne an­der­wei­ti­gen Re­ge­lun­gen vor­sieht.

2. Gefährdung der Liquidität: Ei­ne Rück­for­de­rung der aus­ge­zahl­ten Be­trä­ge durch den Fac­tor kann die Li­qui­di­tät des Un­ter­neh­mens (For­de­rungs­ver­käu­fer) er­heb­lich be­las­ten, ins­be­son­de­re wenn das Un­ter­neh­men auf die er­hal­te­nen Mit­tel an­ge­wie­sen ist.

Die­se Ri­si­ken soll­ten nicht un­ter­schätzt wer­den, doch noch sinn­vol­ler ist es, sie ak­tiv her­ab­zu­set­zen, was durch­aus mög­lich ist.
 

Maßnahmen zur Risikominimierung

Um das Ri­si­ko der In­sol­venz­an­fech­tung zu mi­ni­mie­ren, soll­ten fol­gen­de Maß­nah­men in Be­tracht ge­zo­gen wer­den:

1. Vertragsgestaltung: Der Fac­to­ring-Ver­trag soll­te kla­re Re­ge­lun­gen zur Haf­tung im Fall ei­ner An­fech­tung ent­hal­ten. Es kann sinn­voll sein, Klau­seln zu ver­han­deln, die die Rück­for­de­rungs­an­sprü­che des Fac­tors be­schrän­ken. Die Be­reit­schaft des Fac­tors, ent­spre­chen­de Klau­seln im In­ter­es­se des For­de­rungs­ver­käu­fers auf­zu­neh­men, ist lei­der er­fah­rungs­ge­mäß au­ßer­or­dent­lich ge­ring.

2. Insolvenzanfechtungsversicherung: Ei­ne zu­sätz­li­che Ver­si­che­rung ge­gen In­sol­venz­an­fech­tun­gen kann das fi­nan­zi­el­le Ri­si­ko für den For­de­rungs­ver­käu­fer er­heb­lich re­du­zie­ren. Die­se Ver­si­che­rung greift im Fall ei­ner Rück­for­de­rung durch den Fac­tor und schützt so die Li­qui­di­tät des Un­ter­neh­mens.
 

Fazit

Das Ri­si­ko der In­sol­venz­an­fech­tung ist auch im Fac­to­ring ein we­sent­li­cher As­pekt und darf nicht un­ter­schätzt wer­den. Oh­ne ge­eig­ne­te Schutz­maß­nah­men kann es zu er­heb­li­chen fi­nan­zi­el­len Be­las­tun­gen für den For­de­rungs­ver­käu­fer kom­men. Ei­ne ent­spre­chen­de Ver­trags­ge­stal­tung und/oder ei­ne In­sol­venz­an­fech­tungs­ver­si­che­rung bie­ten wir­kungs­vol­len Schutz vor den po­ten­zi­el­len Rück­for­de­run­gen und tra­gen zur Sta­bi­li­tät der Un­ter­neh­mens­li­qui­di­tät bei.

Ha­ben Sie Fra­gen? Kom­men Sie hier­zu gern auf un­se­re Ge­schäfts­füh­rer Björn Albert und Robert Brixius von GGW Kre­dit bzw. Ih­ren Kun­den­be­treu­er zu.
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 27.11.2024
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Björn Albert
GGW Kreditversicherungs-Makler GmbH – Geschäftsführer
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GGW Kreditversicherungs-Makler GmbH – Geschäftsführer

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