
Neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Erweiterung des Anwendungsbereiches
Die GPSR umfasst neben Herstellern, Bevollmächtigten, Importeuren und Händlern nun auch Anbieter von Fulfillment-Dienstleistungen (z.B. Anbieter von Lagerhaltung, Kommissionierung/Verpackung/Versand) sowie ONline-Marktplätze. Damit wird insbesondere dem stark wachsenden Onlinehandel Rechnung getragen.
Defiinition des Herstellerbegriffs und Zeitpunkt der Sicherheitsanforderungen
Unter den Herstellerbegriff fallen nun auch Unternehmen, die Produkte unter ihrem Namen oder ihrer Marke vertreieb oder signifikante Veränderungen vornehmen, die die Produktsicherheit beeinflussen könnten. Neu ist außerdem, dass Produkte, die EU-Verbrauchern über das Internet angeboten werden, bereits zu diesem Zeitpunkt alle Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen.
Beurteilungskriterien zur Produktsicherheit
Die GPSR verschärft die bisherige Beurteilung der Produktsicherheit, indem sie Wechselwirkungen zwischen Produkten und deren vorhersehbarer Nutzung sowie Cybersicherheitsrisiken und lernende, prädiktive Funktionen in den Sicherheitsanforderungen berücksichtigt. Auch die Zielgruppe des Produkts spielt dabei eine Rolle.
Rückverfolgbarkeit und Transparenz
Ein neues Rückverfolgbarkeitssystem wird eingeführt, in dem Informationen zur Identität des Produkts und der beteiligten Wirtschaftsakteure elektronisch erfasst werden. Das "Safety Gate"-Warnsystem (vormalsRAPEX) wurde aktualisiert und modernisiert, um Gefahren frühzeitig zu erkennen.
Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Online-Marktplätze
- Produktrisikoanalyse: Hersteller müssen eine umfassende Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen zehn Jahre lang vorhalten.
- Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit: Produkte müssen eindeutig mit Namen und Kontaktdaten des Herstellers bzw. des EU-Importeurs versehen sein, um Rückrufaktionen zu erleichtern.
- Online-Vertrieb: Online-Anbieter müssen bereits beim Einstellen des Produkts genaue Identifikationsdaten und eine Abbildung bereitstellen. Zusätzlich sind Sicherheits- und Warnhinweise sichtbar anzubringen.
- Informationspflichten und Produktwarnungen: Bei produzierten oder entdeckten Sicherheitsmängeln müssen Hersteller unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergreifen und Meldungen über das Safety-Business-Gateway abgeben, damit Verbraucher gewarnt werden können. Verbraucher können sich zudem direkt beschweren.
Abhilferechte bei Produktrückrufen
Im Falle eines Produktrückrufs müssen betroffene Verbraucher über alle Kanäle informiert und Abhilfemaßnahmen angeboten werden – etwa in Form von Reparatur, Ersatz oder Erstattung des Kaufpreises. Diese Regelung stellt eine produktbezogene Gewährleistungspflicht dar.
Ausblick und Empfehlung
Die GPSR wird ab Dezember 2024 verbindlich. Marktakteure, einschließlich Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister, sollten ihre Prozesse an die neuen Bestimmungen anpassen. Die Erfüllung dieser Anforderungen wird durch verschärfte Kontrollen und erhöhte Meldepflichten überwacht. In Deutschland wird das Produktsicherheitsgesetz entsprechend angepasst und enthält künftig Bußgeldregelungen.
Für Unternehmen wird empfohlen, die betriebliche Risikomanagementstrategie zu aktualisieren und bestehende Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen gegebenenfalls um Rückrufdeckungen zu erweitern.
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