Als Vertriebsunternehmen für Medizinprodukte tragen Sie ein besonderes Risiko, denn fehlerhafte Produkte können zu schweren Personenschäden führen. Auch hohe Rückrufkosten können zu einer existenziellen Bedrohung werden. Wir kennen diese besonderen Herausforderungen für Ihre Branche und die Unternehmen sowie die speziellen Anforderungen der EU-Medizinproduktverordnung "Medical Devices Regulation" (MDR) und stehen bei der Bewältigung dieser Aufgabe an Ihrer Seite.
Es spielt keine Rolle, ob es sich um fehlerhafte Herzschrittmacher, schadhafte Implantate oder Verschleiß bei künstlichen Gelenken handelt. Sobald ein solches Problem bekannt wird, ist das Schadenpotential groß und das finanzielle Risiko für das herstellende Unternehmen hoch. Die neue MDR stellt an die Hersteller medizinischer Produkte sehr konkrete Anforderungen, was die finanzielle Deckung möglicher Schäden durch Rückstellungen und eine entsprechend angepasste Haftpflichtversicherung betrifft. Die Ermittlung der angemessenen Deckung ist kompliziert und muss zudem transparent dargelegt werden.
GGW verfügt als Versicherungsmakler über eine umfangreiche Expertise, die es uns ermöglicht, Ihnen bei der Lösung dieser Aufgabe zur Seite zu stehen. Wir unterstützen Sie unter anderem mit:
Auch die Anforderungen bezüglich der Zulassungsverfahren von Medizinprodukten haben sich erhöht, beispielsweise durch die zu erwartende Ausweitung klinischer Studien. Kommt es im Rahmen solcher Zertifizierungsprozesse zu Personenschäden, sind Hersteller verpflichtet, eine Probandendeckung vorzuhalten. Aufgrund der erhöhten Risiken und der persönlichen Haftung des Managements sowie der verantwortlichen Personen sind auch Fragen zur D&O-Deckung sowie zur Strafrechtsschutz-Versicherung unbedingt zu klären. Wir sind mit den neuen Aufgaben und Anforderungen vertraut und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen diesen mit einem optimierten und angepassten Versicherungsschutz entgegentritt.
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