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Vermögensschaden: große Wirkung

Vermögens­schaden-Haftpflicht­versiche­rung

Sie haf­ten für finanzielle Nachteile oder Schäden, die Ihren Kunden oder Mandanten durch Ihre Tätigkeit entstehen – und zwar in unbegrenz­ter Höhe. Die­se um­fas­sen­­de Haf­tung lässt sich auch durch die Allgemei­nen Ge­schäfts­be­dingun­gen (AGB) nur ein­schränk­en.

Kleiner Fehler – große Wirkung

Berufsversehen richtig absichern

Die Risiken und mögli­chen Feh­lerquel­len nehmen mit den im­mer neuen oder übe­r­arbeite­ten Regulari­en, Geset­zen, Compli­ance-Vor­ga­ben, Daten­schutzvorschrif­ten und aktuel­len Ur­teilen der Recht­spre­chung wei­ter zu. Ei­ne Vermö­gensschaden-Haft­pflicht­versi­cherung greift bei wirt­schaftli­chen Schäden am Vermögen Drit­ter, die der Versicherte durch berufliche Versehen verursacht.

Berufshaftpflicht­versicherung
Angehörige be­ra­ten­der Berufs­gruppen, wie Notare, Rechts­anwälte, Wirt­schafts­prüfer oder Steuerbe­ra­ter sind ver­pf­lich­tet ei­ne Vermö­gensschaden-Haftpf­lichtversi­cherung abzuschließen. Da Schäden die­ser Art in der Regel aus be­ra­ten­der, be­urkun­den­der oder begutach­ten­der Tätigkeit resultie­ren und kei­nen Personen- oder Sachschaden verursa­chen, bietet hier ei­ne Vermö­gensschaden-Haftpf­lichtversi­cherung ent­spre­chen­den Schutz. Sie greift bei Vermö­gens­schäden durch berufli­che Feh­ler, Versäumnis­se, Irrtü­mer und ähnli­che Ursa­chen. Freiwil­lig, aber sinnvoll ist die Vermö­gensschaden-Haftpf­lichtversi­cherung un­ter an­de­rem für Un­ter­neh­mens­be­ra­ter, Sachverständige, IT-Consultants, Werbe- und PR-Agentu­ren oder Übersetzer, ebenso wie für Wohnungs­gesellschaf­ten oder Stif­tun­gen, Ver­ei­ne und Ver­bän­de. Wel­ches Risiko- und Schaden­poten­zi­al Ihre Tätigkei­ten im Ein­zelfall bergen, analysie­ren wir gerne gemeinsam mit Ihnen. Auf die­ser Basis ent­wickeln die spezialisier­ten Kollegen in un­se­rem GGW Fachbereich „Vermö­gensschaden-Haftpf­licht“ ei­ne individuel­le Lösung mit angemessenen Versi­cherungs­summen und Selbstbe­hal­ten. Spre­chen Sie uns an!
D&O-Versicherung für Manager
Auch Schadenersatzklagen gegen Führungskräfte aufgrund von Managementfehlern sind längst keine Seltenheit mehr. Prominente Fälle, in denen sich Geschäftsführer und Vorstände von Konzernen vor Gericht für ihr Handeln – und damit verbundene Vermögensschäden – rechtfertigen müssen, sind regelmäßig in der Tagespresse nachzulesen. Aber auch Leiter mittelständischer Unternehmen werden immer häufiger für vermeintliche Fehlentwicklungen in ihren Unternehmen zur Rechenschaft gezogen. Sie haften für ihr Handeln persönlich und unbegrenzt mit ihrem Vermögen. Eine Directors-and-Officers Police (D&O-Versicherung) deckt Schadenersatzansprüche, die im Rahmen der Innenhaftung (unternehmensintern) und der Außenhaftung (bei Drittansprüchen) an Unternehmensleiter wie Geschäftsführer oder Vorstände, aber auch an Aufsichts- oder Beiräte gestellt werden. Versichert werden sämtliche ehemaligen, derzeitigen und zukünftigen Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstands, des Aufsichtsrats oder Beirats der Gesellschaft. Die Police wehrt unbegründete Ansprüche ab und erfüllt begründete. Im Falle eines Rechtsstreits werden damit auch die entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten übernommen. Übrigens: Auch ehrenamtliche Vorstände sind für ihre Managementfehler unbegrenzt haftbar!
Unser GGW Fachbereich „D&O“ berät Sie in allen Fragen der Managementhaftung und entwickelt für Sie die optimale Versicherungslösung. 

Die wesentlichen Vermögensschaden-Versicherungen im Überblick:

  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung / Berufshaftpflicht-Deckung
  • Directors-&-Officers-Versicherung / D&O Selbstbehaltsversicherung / D&O für Aufsichtsorgane
  • Firmen-Rechtsschutzversicherung
  • Strafrechtsschutzversicherung

Ihr Ansprechpartner

Janina Mundus
Leiterin Vermögensschaden-Haftpflicht, D&O, Rechtsschutz und Cyber

Ihre betrieb­li­chen und beruflichen Risiken ver­ändern sich jeden Tag. Auch der Versi­cherungs­markt ist im­mer wieder Ände­run­gen unter­wor­fen. Wich­tig ist daher, Ih­ren Versi­cherungs­schutz regel­mä­ßig über­prüfen und anpas­sen zu las­sen. Spre­chen Sie uns an!

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