Nutzung des Factoring-Zweivertragsmodells zur Vermeidung von Deckungslücken und für mehr Gestaltungsspielraum
Hamburg, 21.11.2024 – Factoring ist eine Finanzierungsmethode, bei der Unternehmen offene Forderungen an einen Factor verkaufen. Im Gegenzug erhält das Unternehmen sofortige Liquidität durch eine Vorauszahlun des größten Teils der Forderung. Factoring stärkt somit die Liquidität und schützt vor Zahlungsausfällen. Dabei gibt es zwei zentrale Modelle: das Einvertragsmodell und das Zweivertragsmodell. Diese unterscheiden sich vor allem in ihrer Vertragsstruktur.
Beim Einvertragsmodell wird nur ein Vertrag zwischen dem Factoring-Kunden (Lieferant oder Dienstleister) und dem Factor geschlossen. Dieser Vertrag regelt alle Leistungen des Factorings, wie den Forderungsankauf, Forderungsausfallschutz, Finanzierung und die Kosten. Die Warenkreditversicherung wird hierbei vom Factor abgeschlossen.
Dieses Modell ist oft kostengünstiger, bietet jedoch weniger Flexibilität, da nicht immer alle individuellen Anforderungen des Kunden abgedeckt werden.
Im Zweivertragsmodell gibt es zwei separate Verträge:
Durch diese Struktur steht der Kunde direkt in vertraglicher Beziehung zum Warenkreditversicherer. Dies bietet deutlich mehr Flexibilität, wie z. B. maßgeschneiderte Deckung, höheres Ankaufsvolumen und den Ausschluss von Deckungslücken.
1. Individuellere Risikoprüfung und besseres Risikomanagement: Der Factoring-Kunde kann die Bonität seiner Schuldner eigenständig prüfen und hat direkten Einfluss auf die Risikoentscheidungen des Warenkreditversicherers.
2. Zusatzdeckungen (Top-up): Bei restriktiven Risikoentscheidungen des Kreditversicherers besteht die Möglichkeit, eine Zusatzdeckung abzuschließen. Dies erhöht die Deckung und verbessert die Liquidität, da der Factor größere Anteile der Forderung auszahlt.
3. Absicherung des Fabrikationsrisikos: Im Gegensatz zum Einvertragsmodell können spezielle Risiken wie das Fabrikationsrisiko abgesichert werden. Dieses Risiko tritt auf, wenn der Abnehmer nach Produktionsbeginn, aber vor Auslieferung insolvent wird. Besonders bei Sonderanfertigungen lassen sich durch das Zweivertragsmodell solche Risiken gezielt über die Warenkreditversicherung abdecken.
4. Flexible Vertragsgestaltung: Weitere Sonderklauseln, wie z. B. zur Absicherung von Konsignationslagern, lassen sich ebenfalls problemlos integrieren, um spezifische Risiken zu minimieren.
1. Kostenaspekt: Große Factoringgesellschaften verhandeln oft günstige Konditionen mit Warenkreditversicherern, die sie im Einvertragsmodell an ihre Kunden weitergeben. Im Zweivertragsmodell schließt der Factoring-Kunde die Warenkreditversicherung separat ab. In einigen Fällen könnten die Gesamtkosten (Factoringgebühr und separate Versicherungsprämie) daher höher ausfallen. Allerdings sind die Unterschiede auf dem hart umkämpften Kreditversicherungsmarkt in der Regel nicht signifikant.
Factoring wird immer wichtiger für die Unternehmensfinanzierung. Das Zweivertragsmodell bietet im Vergleich zum Einvertragsmodell umfassendere Deckung und ermöglicht eine maßgeschneiderte Absicherung, was sowohl das Risiko als auch die Liquidität positiv beeinflusst.
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