Bislang waren Kanzleien/Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden von den Regelungen des HinSchG ausgenommen. Ab dem 17. Dezember 2023 tritt die nächste Stufe in Kraft.
Hamburg, 23.11.2023 – Durch diese nächste Stufe wird das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auch für Kanzleien ab 50 Mitarbeitern verpflichtend. Diese Regelung folgt der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinien in Deutschland seit Anfang Juli 2023.
Pflichten für Ihre Kanzlei:
Anforderungen an die interne Meldestelle:
Umsetzung der Meldestelle:
Die Meldestelle kann durch eine Einheit aus Mitarbeitenden oder einen Dritten eingerichtet werden. Die Verantwortung für die Behebung des gemeldeten Verstoßes liegt beim Arbeitgeber.
Für die Einrichtung einer internen Hinweisgeberstelle bietet GGW eine individuell auf Kanzleien ausgerichtete Lösung an. Dies erleichtert Ihnen die Implementierung und den Betrieb eines Meldekanals.
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.