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Wenn Berater in den Fokus der Ermittler geraten

Be­ra­ter sind es ge­wohnt, ih­re Man­dan­ten in Ver­fah­ren zu ver­tre­ten. Deut­lich un­ge­wohn­ter ist die Si­tua­ti­on, wenn sie selbst in den Fo­kus ei­ner Er­mitt­lung ge­ra­ten.

Hamburg, 25.05.2023 – Ent­spre­chen­de Fäl­le, in de­nen ge­gen Be­ra­ter öf­fent­lich­keits­wirk­sam er­mit­telt wird, sind allgmein be­kannt. Mit zu­neh­men­der Kom­ple­xi­tät der Man­da­te und stei­gen­der Re­gu­la­to­rik wächst die Ge­fahr, in ent­spre­chen­de Si­tua­tio­nen zu kom­men.

Die Ver­fah­ren ge­gen Be­ra­ter ba­sie­ren un­ter an­de­rem auf Stan­des­recht, Ord­nungs­wid­rig­kei­ten oder Straf­recht. Da­bei reicht oft auch schon der Vor­wurf ei­ner Tat, um Er­mitt­lun­gen ein­zu­lei­ten.
 

Es steht viel auf dem Spiel

Ne­ben den Un­an­nehm­lich­kei­ten, die der­ar­ti­ge Si­tua­tio­nen mit sich brin­gen, ste­hen nicht sel­ten Re­pu­ta­ti­on oder Zu­las­sung der Be­trof­fe­nen auf dem Spiel. Ent­spre­chend hoch ist das In­ter­es­se, die Vor­wür­fe zu ent­kräf­ten und das Ver­fah­ren zu den ei­ge­nen Guns­ten ab­zu­schlie­ßen. Das Be­dürf­nis nach der best­mög­li­chen Ver­tre­tung ist ent­spre­chend sehr hoch.

Die Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Be­ra­ter tritt in sol­chen Fäl­len nicht ein, da die­se nur bei An­sprü­chen auf­grund ge­setz­li­cher Haft­pflicht­be­stim­mun­gen pri­vat­recht­li­chen In­halts Ver­si­che­rungs­schutz bie­tet.
 

Möglichkeit der Absicherung

Ei­ne Straf­rechts­schutz-Ver­si­che­rung hin­ge­gen deckt die fi­nan­zi­el­len Fol­gen ent­spre­chen­der Ver­fah­ren ab. Über­nom­men wer­den so­wohl die Ho­no­ra­re des Rechts­bei­stan­des als auch et­wai­ge Kos­ten für Gut­ach­ter oder Ge­richts­kos­ten. Ne­ben den Be­rufs­trä­gern sind auch al­le wei­te­ren Mit­ar­bei­ter der Kanz­lei ver­si­chert. Die Ab­si­che­rung des Zeu­gen­bei­stands ist hier­bei von ele­men­ta­rer Be­deu­tung.

Der Ver­si­che­rungs­um­fang und die ver­si­cher­ten Leis­tun­gen un­ter­schie­den sich bei der Straf­rechts­schutz-Ver­si­che­rung. Ins­be­son­de­re die Re­ge­lun­gen zur Über­nah­me der Ver­gü­tung (RVG/Ho­no­rar) be­dür­fen da­her ei­ner ge­nau­en Be­trach­tung.

Mit un­se­rem GGW Kon­zept wer­den Ih­re Ri­si­ken op­ti­mal ab­ge­si­chert. Gern er­läu­tern wir Ih­nen dies in ei­nem per­sön­li­chen Ge­spräch ge­nau­er.
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 25.05.2023
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