Beim Abschluss eines neuen Mietvertrages entsteht ein hoher Aufwand. Der Vermieter fertigt den Vertrag aus und führt die Wohnungsübergabe durch. Der Mieter ist damit beschäftigt, die neue Wohnung einzurichten, zu renovieren und umzuziehen. Zudem muss zu Beginn des Mietverhältnisses im Regelfall noch eine Kaution hinterlegt werden. Die Verwaltung der Kaution ist auch für den Vermieter mit weiterem Aufwand verbunden. Der Mieter bindet seine Geldmittel, die er bei einem Umzug möglicherweise besser verwenden könnte.
Bei Abschluss eines Mietvertrages für Wohnung oder Haus darf der Vermieter die Zahlung einer Kaution verlangen. Diese Sicherheit darf für alle Wohnraummietverhältnisse bis zu drei Monatsmieten (ohne Nebenkostenvorauszahlung) hoch sein und dient als Sicherheit für mögliche Forderungen aus dem Mietverhältnis. Diese Kaution kann in Form von Bargeld hinterlegt werden oder durch eine Mietbürgschaft.
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Die Vermittlung und Betreuung der Mietkautionsbürgschaft erfolgt über die GGW Kreditversicherungs-Makler GmbH. Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!
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