Hamburg, 08.11.2017 – Terroranschläge, politische Unruhen oder Amokläufe haben in den vergangenen Monaten zu verstärkter Unsicherheit geführt. Insbesondere auch nach Anlässen wie den Unruhen in Hamburg zum G20-Gipfel stellt sich die Frage, in welchen Fällen welche Risiken versichert sind und ob der Versicherungsschutz überhaupt ausreichend ausgestaltet ist.
Die Zahl der Anfragen ist stark gestiegen. Dabei geht es in erster Linie um eine Analyse der individuellen Risikosituation. Neben den reinen Sachschäden sind die Auswirkungen auf Lieferketten und Absatzwege in die Analyse einzubeziehen und auch die Frage: Wie wirkt sich eine Unterbrechung auf die Betriebserlöse aus?
Schon in Deutschland und Europa scheint inzwischen ein grundsätzliches Gefahrenpotential allgegenwärtig. Wie aber sind beispielsweise Mitarbeiter abgesichert, die im Rahmen eines Auslandseinsatzes im Auftrag ihres Unternehmens in noch stärkerem Maße Risiken ausgesetzt sind?
Nach den Terroranschlägen vom September 2001 wurden Schäden durch Terrorakte von vielen Versicherern ausgeschlossen, da das Risiko nicht mehr tragbar schien. Im Jahr 2002 wurde der Spezialversicherer Extremus gegründet, der eine Absicherung durch eine Kombination von privatwirtschaftlicher Haftung und Staatsgarantie anbietet. Die Kostendeckung durch Extremus erfolgt, wenn die Gesamtversicherungssumme über 25 Millionen EUR liegt. Unterhalb dieser Grenze kann das Terrorrisiko beim Sachversicherer mitversichert werden. Bisher ist das Angebot von Extremus in Deutschland nur selten in Anspruch genommen worden. Im Vergleich zur Risikoeinschätzung erschienen die geforderten Prämien vielen zu hoch. Nachdem sich in der Zwischenzeit vor allem auf dem US-amerikanischen Markt weitere Unternehmen mit ähnlichen Versicherungsschutzangeboten etabliert haben, ist das Prämienniveau allerdings spürbar gesunken. Prüfen Sie in diesem Zusammenhang in Ihren Versicherungsbedingungen, ob Schäden infolge von inneren Unruhen ausgeschlossen sind oder zum Beispiel im Rahmen des Gefahrenbausteins politische Risiken eingeschlossen gelten. Sprechen Sie uns hierzu gerne an!
Die Terrorschadenversicherung deckt nur Sach- und Ertragsausfallschäden, jedoch keine Personenschäden. Hier greifen die Unfall- und die Lebensversicherungen. Durch die Unfallversicherung ist das Risiko einer Gesundheitsschädigung durch ein plötzlich von außen wirkendes Ereignis abgedeckt. wie zum Beispiel durch einen Terroranschlag. Die Lebensversicherung leistet unabhängig von der Ursache des Versicherungsfalls, somit – jedenfalls bei neueren Tarifen – im Regelfall auch dann, wenn die versicherte Person bei inneren Unruhen oder Terrorakten ums Leben kommt. Prüfen Sie in beiden Versicherungsarten ebenfalls unbedingt Ihre individuellen Versicherungsbedingungen.
Die Verantwortung und Fürsorgepflicht für die eigenen Mitarbeiter ist durch die politischen Entwicklungen ebenfalls in einen anderen Fokus gerückt. Nur mithilfe professioneller Unterstützung können Unternehmen Gefahren für ihre Mitarbeiter und damit auch Einsatzabbrüche oder sogar Schadenersatzforderungen vermeiden. Assistance-Anbieter sind eine optimale Unterstützung in derartigen Fällen und eine sinnvolle Ergänzung zur Auslandsreise-Krankenversicherung (ARKV), die allein in der Deckung nicht ausreicht. Unsere Kooperationspartner im Assistance-Bereich unterstützen Auftragnehmer und Mitarbeiter aktiv bei der Risikominimierung, entlasten Personal-, Versicherungs- und Reiseplanungsabteilung und senken das Risiko einer hohen Abbruchquote. Die Leistungen für den reisenden Mitarbeiter sind vielfältig. Neben der ganz konkreten Hilfe im Sicherheits- oder Krankheitsfall werden die Mitarbeiter bereits im Vorwege mit Schulungen und Materialien auf ihren Aufenthalt vorbereitet.
Inzwischen hat sich das Krisendenken verändert. Es ist deutlich geworden, dass Terroranschläge überall und somit auch in Europa bzw. Deutschland verübt werden. Hinzu kommt die Erkenntnis, welche Tragweite derartige Ereignisse aufweisen. Selbst wenn Ihr Unternehmen von direkten Sachschäden verschont bleibt, kann es beispielsweise durch gesperrte Verkehrswege und daraus resultierende Lieferverzögerungen zu finanziellen Einbußen kommen. Noch schwerer wiegen mögliche Betriebsunterbrechungen. Eine solche Behinderung oder Störung kann den Unternehmenserfolg deutlicher beeinträchtigen als ein möglicher Sachschaden. Ist Ihr Versicherungsschutz in diesen unruhigen Zeiten den aktuellen Entwicklungen angepasst? GGW bietet eine individuelle Risikoanalyse und Empfehlungen für ausreichenden Versicherungsschutz.
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.