Die Reisekrankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes eintreten.
Hamburg, 19.04.2017 – Sie erstattet die Kosten infolge von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Der Versicherungsschutz besteht üblicherweise weltweit im Ausland für beliebig viele Reisen mit einer Reisedauer von bis zu 56 Tagen bei Urlaubsreisen.
Erstattet werden unter anderem Kosten für
Die gesetzliche Krankenkasse erstattet Kosten lediglich in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat – und das auch nur für die ortsübliche Versorgung. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen steht die gesetzliche Krankenversicherung nicht in der Leistungspflicht, somit ist z.B. der medizinisch notwendige Rücktransport aus dem Urlaubsland nach Deutschland nicht mitversichert. Bei privaten Krankenvollversicherungen können Lücken im Versicherungsschutz auftreten. Oftmals beziehen sich die Versicherer auf die Abrechnungssätze gemäß deutscher Gebührenordnung. Auch der Krankenrücktransport ist üblicherweise nicht über eine solche Police gedeckt.
Sie sehen, wie sinnvoll die zusätzliche Absicherung bei Reisen ins Ausland ist. Gleichzeitig sind die Kosten überschaubar. Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern.
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.