Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (VH) ist vor allem für Unternehmen oder Freiberufler in beratenden Berufen von großer Wichtigkeit, sofern fremde Vermögensinteressen beratend, verwahrend oder begutachtend wahrgenommen werden. Zu den betreffenden Berufsgruppen zählen vor allem Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Werbeagenturen, Vereine, Verbände und Stiftungen sowie Übersetzer und Makler.
Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung bietet Deckung für den Fall, dass der Versicherungsnehmer bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit einen Verstoß begangen hat und von Dritten für den daraus resultierenden Vermögensschaden zur Verantwortung gezogen wird.