Der Versicherungsmakler ist treuhändischer Sachwalter der Interessen seiner Kunden und versteht sich damit als "ausgelagerte Versicherungsabteilung", die Unternehmen darin unterstützt, den individuellen Versicherungsbedarf zu ermitteln und mit den Versicherern zu verhandeln. Damit steht der Versicherungsmakler immer klar und parteiisch auf der Seite des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsmakler ist von Versicherern unabhängig, was ihn von einem Versicherungsvertreter unterscheidet.
Der Versicherungsmakler befragt den Versicherungsnehmer nach seinen Wünschen und Bedürfnissen und berät, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämie.
Mit Ausnahme einer Honorarberatung bezieht der Makler seine Vergütung von den Versicherern.
Im Jahr 2007 wurde das Berufsbild des Versicherungsmaklers mit der Umsetzung in deutsches Recht gesetzlich definiert. Im 7. Abschnitt des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind die Anforderungen an die berufliche Qualifikation und die Zuverlässigkeit sowie eine Regelung zu den Beratungs- und Dokumentationspflichten festgehalten.