Kurzbeschreibung
Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der versicherten Person während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages zustoßen. Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit dem Versicherungsnehmer.
Gegenstand der Versicherung
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Versicherte Leistung
Ist die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität), so wird eine Invaliditätsleistung gezahlt. Der Invaliditätsgrad wird prinzipiell anhand der sogenannten Gliedertaxe festgelegt. Für andere Körperteile und Sinnesorgane, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, bemisst sich der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt worden ist.
Verstirbt die versicherte Person innerhalb von zwei Jahren an den Folgen eines Unfalls, so wird eine Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
- Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld
Das Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für den im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen festgelegten Zeitraum - vom Unfalltag an gerechnet.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt. Im Regelfall handelt es sich um eine 24-h-Deckung. Der Versicherungsschutz kann aber auch auf reine Berufs- und Wegedeckung oder auf Dienstreisedeckung beschränkt werden.
Beitragsfreie Leistungen
Im Rahmen des Vertrages sind im Regelfall bis zu definierten Grenzen mitversichert:
- Bergungskosten
- Kosmetische Operationen
- Kurkostenbeihilfe
- Sofortleistung bei Schwerverletzung
- Gipsgeld
- Reha-Beihilfe
- u. v. m.
Wesentliche Einschlüsse
- Verbesserte Gliedertaxe
- Verlängerte Meldefristen
- Berücksichtigung der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen erst ab 50%
- Alkoholklausel (unter 1,5 Prom.)
- Bewusstseinsstörungen
- Herzinfarkt, Schlaganfall
- Witterungseinflüsse
- Ertrinkungs- und Erstickungstod
- Insektenstiche
- Zeckenbiss (FSME und Lyme Borreliose)
- Lizenfreie Motorsportveranstaltungen
- u. v. m.
Wesentliche Ausschlüsse
- Vorsatz
- Jegliche Art von Luftsport und beruflicher Tätigkeit, bei der eine behördliche Erlaubnis (Lizenz) notwendig ist (zum Beispiel Segelfliegen)
- Passives Kriegsrisiko in Krisengebieten (im Einzelfall anfragen)
- Pflegebedürftige Personen sind nicht versicherbar